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AGB

  1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Verträge über Anzeigen und Beilagen in Schülerzeitungen oder Schulheften, die Bereit-stellung von Werbeobjekten und Werbemittel für Auftraggeber durch die Firma spread blue educationmarketing gmbh – nachfolgend spread blue genannt – zum Zweck der Schulwerbung sowie Produktion und Distribution von Werbemitteln werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Die hier aufgeführten Geschäfts- Bedingungen werden zum vertraglichen Bestandteil der jeweiligen Einzelverträge und der Aufträge für die Anzeigen- oder Beilagenschaltung, Produktion und Distribution von Werbemitteln, Anbringung von Werbemitteln. ,,Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder die Verbreitung von Beilagen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Werbepostkarten sind Postkarten, die zur kostenlosen Mitnahme in speziellen Kartendisplays angeboten werden. Werbeobjekte sind Werbetafeln oder sonstige Objekte, an denen die Werbeplakate oder sonstigen Werbemitteln aushängen oder auf andere Art verbreitet werden.

  1. Angebote, Preise

Angebote von spread blue sind stets freibleibende Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind. Sie werden zum Tag der Lieferung gültigen Listenpreise berechnet. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Angebote der Auftraggeber sind bindend. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch spread blue zustande. Steht der Auftraggeber mit spread blue in einer ständigen Geschäfts-beziehung, so kommt der Vertrag eine Woche nach Zugang des Angebotes zustande, es sei denn, spread blue hat das Angebot wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form der Vorlage oder aus sonstigen Gründen abgelehnt. Dies ist der Fall, wenn der Inhalt gegen Gesetze verstößt oder die Veröffentlichung für spread blue unzumutbar ist. Die Entscheidung der Unzumutbarkeit ist nicht nachprüfbar. Ersatzansprüche des Auftraggebers für abgelehnte Angebote sind ausgeschlossen.

  1. Vertragsschluß, Schriftform

Aufträge können auch per eMail, Postalisch oder per Fax erteilt oder bestätigt werden. Die Form ist auch dann gewahrt, wenn spread blue auf ein schriftliches Angebot schweigt und der Vertrag deshalb nach Ablauf der Wochenfrist zustande kommt. Wird der Vertragspartner von spread blue von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht vertreten, so haftet dieser persönlich für die Erfüllung der Vertragspflichten. Weitergehende Ansprüche behält sich spread blue vor.

  1. Vertragsausführung. Vertragsanpassung

Für die Ausführung des Beilagenauftrages stellt der Auftraggeber grundsätzlich die zu verbreitenden Beilagen zur Verfügung. Für die Ausführung des Auftrages durch Aushang von Werbeplakaten stellt der Auftraggeber grundsätzlich die auszuhängenden Plakate zur Verfügung. Dieselben werden ausschließlich an den von spread blue vorgesehenen Werbetafeln ausgehängt. spread blue gewährleistet, daß die Werbeflächen gut sichtbar sind und kontrolliert diese regelmäßig. Hierbei festgestellte Überklebungen oder Beschädigungen werden auf Kosten von spread blue beseitigt. Spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Aushangdatum müssen die Plakate vom Auftraggeber an dem von spread blue zu benennenden Ort angeliefert sein. Mindestlieferung, Lieferverzug oder der Rückruf der Werbemittel durch den Auftraggeber berechtigen diesen nicht zur Kürzung der Auftragssumme bzw. begründen keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragsdauer. Sollte sich während der Vertrags-laufzeit die der spread blue zur Verfügung stehende Anzahl von Werbestandorten bzw. der dortigen Werbetafeln oder Kartendisplays ändern, so ist der Vertrag entsprechend dieser neuen Bedingung anzupassen. Ein Kündigungsrecht ergibt sich hierdurch nicht. Eine Minderung des Vertragspreises kommt nur in Betracht, wenn spread blue dem Auftraggeber verpflichtet ist, für den Fall, daß die Vertragsausführung von seiner Mitwirkung abhängig ist, diese rechtzeitig vorzunehmen. Andernfalls ist spread blue berechtigt, die Ausführung der Vertragsleistung nach ihrer Wahl bis zum nächstmöglichen freien Ausführungszeitraum zu verschieben. Der Auftraggeber hat zudem für eventuelle entstehende Zusatzkosten im Fall der verspäteten Mitwirkung aufzukommen. spread blue ist berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen einzuset-zen. Bei einer Buchung von Plakaten, Flyern oder Postkarten ohne Displays gibt es keine festen Standorte oder Standortlisten.

  1. Eigentumsübergang

Mit Übergabe der Werbemittel geht das Eigentum daran an spread blue über, sofern nicht der Auftraggeber schriftlich anzeigt, daß er nach Ablauf der Vertragszeit die Werbemittel selbst weiterver-wenden will und spread blue dem zustimmt. Von spread blue hergestellte Werbemittel (Beilagen, Hefte, Plakate, Folien oder Karten) verbleiben stets im Eigentum der spread blue, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

  1. Vertragsumfang

spread blue druckt nach eigenen Vorlagen oder nach Entwürfen des Auftraggebers Beilagen, Plakate, Folien, Transparente, Schirmmembransegmente, Anzeigenlithos oder Werbepostkarten und sorgt für deren Verbreitung. spread blue ist bemüht, nach erstem Ermessen und unter Berücksichtigung konzeptioneller Überlegungen eine größtmögliche Verbreitung der Anzeigen, Beilagen oder Werbepostkarten zu erreichen. Anspruch auf bestimmter Verteil-Standorte hat der Auftraggeber nicht. Verteilung und Auswahl der Schulen und Display-Standorte liegt allein bei spread blue. Die Verbreitung erfolgt während des vertraglich vereinbarten Verbreitungszeitraumes. Ist eine Studie, Bericht oder Dokumentation vereinbart zu einer Medialeistung vereinbart erfolgt diese immer nach Abschluss oder Ende der Aktion. Zwischenstände erfolgen nur soweit möglich und schriftlich vereinbart, beauftragt und vergütet wurde. Das Verbreitungs-gebiet kann ausgeweitet werden, um ausreichend und akzeptable Werbeplazierungen zu erreichen.

Soweit Bilder von Medien in Bildungseinrichtungen vereinbart wurden erfolgt in der Regel eine Auswahl und auch nur von Bildungseinrichtungen bei denen eine Zustimmung hierzu erfolgte.

  1. Nutzungsrechte bei vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen

Sofern spread blue die Anzeigen, Beilagen, Plakate oder Werbepostkarten nicht nach eigenen oder selbst beschafften Vorlagen fertigt, sondern einen vom Auftraggeber gelieferten Entwurf verwendet, gilt bezüglich der Urheberrechte folgendes: Für die rechtzeitige und vollständige Lieferung geeigneter Druckvorlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Gelieferte Vorlagen sind schonend zu behandeln und nach Durchführung des Druckauftrages wieder herauszugeben. Bei Lieferung von PDF-Druckdaten und Nachdrucken sind Farbabweichungen möglich. Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster usw.) werden von spread blue unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber versichert, für die von ihm gelieferten Entwürfe und Ideen, die vom Urheber erforderlichen Nutzungsrechte gemäß §§ 31 ff Urhebergesetz erworben zu haben und hält spread blue von sämtlichen etwaigen Ansprüchen der Urheber wegen unbefugter Nutzung und/oder Veröffentlichungen seiner Werke frei. Sofern spread blue bekannt wird, daß der Auftraggeber urheberrechtlich nicht oder nicht im erforderlichen Umfang berechtigt ist, kann spread blue die Durchführung des Auftrages solange unterbrechen, bis der Auftraggeber einen Nutzungsnachweis des Urhebers beigebracht hat.

  1. Urheber- und Nutzungsrechte bei von spread blue gelieferten Vorlagen

Sofern spread blue die Plakate, Folie, Transparente, Schirmmembransegmente, Beilagen, Hefte oder Werbepostkarten nicht nach vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen fertigt, sondern nach eigenen oder selbst beschafften Ideen herstellt, gilt bezüglich der Urheberrechte folgendes: Sofern spread blue die Vorlagen für die Werbekarten (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster usw. ) nicht selbst entworfen, sondern von einem fremden Urheber erworben hat, versichert spread blue hiermit, zur Nutzung der Vorlagen gemäß §§ 31 f f Urhebergesetz ermächtigt zu sein. Die Übertragung von Urhebernutzungs-rechten an den Vorlagen beschränkt sich auf den vorliegenden Auftrag. Jede Art der späteren Nutzung bedarf der Zustimmung von spread blue. Erst mit der Zahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten bzw. zu nutzen. Jede Art der Vervielfältigung der Entwürfe oder der fertigen Karten oder ihre Reproduktion auf andere Bildträger oder Medien außerhalb dieses Vertrages bedarf der vorherigen Genehmigung durch spread blue.

  1. Haftung der Druckvorlagen

spread blue haftet nicht für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit oder Eintra-gungsfähigkeit der Entwürfe. Zu den Aufgaben von spread blue gehört es daher auch nicht, den Auftraggeber auf erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante Werbemaßnahmen hinzuweisen. Dieser Haftungsausschluß gilt unabhängig davon, ob der Auftraggeber die Druckvorlagen selbst geliefert hat oder ob spread blue sie erstellt oder von einem Dritten beschafft hat. Sofern der Auftraggeber die Druckvorlagen selbst liefert, überprüft spread blue die Vorlage im zumutbaren Rahmen auf Mängel und weist den Auftraggeber auf offensichtlich nicht einwandfreie Druckvorlagen hin. Sind etwaige Mängel der vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten Druckvorlagen hingegen nicht sofort erkennbar, sondern werden bei Druckvorgang offen-bar, so kann der Auftraggeber bei ungenügendem Druck, hieraus keine Ersatz- oder Erfüllungs-ansprüche ableiten. Die Beseitigung derart verbor-gener Mängel der Druckvorlagen und die anschlies-sende Wiederherstellung der Tauglichkeit als Druckvorlage erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.

  1. Rügepflichten

Der Auftraggeber erhält nach Durchführung des Druckauftrages Belegexemplare zur Prüfung. Er ist verpflichtet diese umgehend auf etwaige Mängel zu überprüfen und diese spätestens 3 Werktage nach Erhalt der Belegexemplare schriftlich bei spread blue zu rügen. Dies gilt auch für Berichte, Dokumenta-tionen, Listen oder Standorte. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht substantierter oder nicht konkreter Män-gelanzeige verliert der Auftraggeber seine Gewähr-leistungsrechte. Hat der Auftraggeber auf diese Weise seine Gewährleistungsrechte verwirkt, ist spread blue berechtigt, aber nicht verpflichtet, auch mangelhafte Werbemedien in die Verteilung zu nehmen.

  1. Zahlungsbedingungen

Für die Leistung von spread blue sind 50% der Auftragssumme spätestens vierzehn Tage vor dem vertraglich vorgesehenen Beginn der vereinbarten Vertragsdauer fällig und zahlbar auf eines der Konten von spread blue. Maßgebend ist das Datum der Kontogutschrift. Die Restsumme ist am Tag nach dem Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer fällig. Ist der Kunde mehr als 14 Tage mit der Zahlung im Verzug verfallen alle gewährten Rabatte. Bei Beträgen über 25.000,- Euro ist der Gesamtbetrag der Auftragssumme spätestens vierzehn Tage vor dem vertraglich vorgesehenen Beginn der vereinbarten Vertragsdauer fällig.

  1. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank / EZB zu leisten. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

  1. Aufrechnung, Abtretung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das mit spread blue begründete Vertragsverhältnis oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertragsver-hältnis können nur mit deren schriftlicher Zustim-mung vom Auftraggeber auf Dritte übertragen werden.

  1. Kündigung

Liefert der Auftraggeber rechtswidrige, sittenwidrige, diskriminierende oder politische Werbung, so bleibt diese vom Aushang ausgeschlossen. Bei Anlieferung solcher Werbemittel ist spread blue zur außerordentlichen Kündigung und zur Forderung von Schadenersatz berechtigt. spread blue kann den Vertrag ebenfalls fristlos kündigen, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, das Konkurs- oder Vergleichsverfahren oder ein an die Stelle tretendes Insolvenzverfahren beantragt wird, vereinbarte Sicherheiten nicht leistet oder sonstige Umstände bekannt werden, die Anlass zu der Annahme geben, dass der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor Beginn der vereinbarten Vertragsdauer den Vertrag zu kündigen. Bei der außerordentlichen Kündigung des Vertrages durch spread blue oder der Kündigung durch den Auftraggeber wird der an spread blue zu erstattende Schadenersatz unter Berücksichtigung der ersparten Eigenaufwendungen wie folgt vereinbart. Bei Kündigung bis sechs Monate vor Beginn des Vertragszeitraumes zu 50% bis vier Monate vor Beginn des Vertragszeitraumes zu 60% bis drei Monate vor Beginn des Vertragszeitraumes zu 75% bis zwei Monate vor Beginn des Vertragszeitraumes zu 90% der jeweiligen Nettoauftragssumme zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwert-steuer. Kann spread blue für den betreffenden Vertragszeitraum einen anderen Auftraggeber finden, so sind lediglich 5% der Auftragssumme als Verwaltungskostenanteil zu entrichten. Konnte der Deckungsauftrag nicht zu der ursprünglichen Summe abgeschlossen werden, so berechnet sich der Schadenersatz aufgrund der hier geregelten Vereinbarungen nach der Differenz der Auftragssumme. Nach Vertragsbeginn ist eine Kündigung grundsätzlich nicht mehr möglich. Umstände höherer Gewalt und sonstige Umstände, die spread blue nicht zu vertreten hat, wie z.B. Streik, Aufruhr, Aussperrung, Lieferantenverzug, Diebstahl, Vandalismus usw. berechtigen beide Vertragspartner erst nach Dauer der Leistungsstörung von mehr als einem Monat, zur fristlosen Kündigung, ohne daß hieraus ein Anspruch auf Schadenersatz abgeleitet werden kann. Die Rechnungssumme ist sodann anteilig bezogen auf die Vertragszeit zu mindern.

  1. Unmöglichkeit

Sollte die Anbringung der Werbemittel während der vertraglich vorgesehenen Laufzeit aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstandes unmöglich werden, so hat dieser die gesamte Auftragssumme zu zahlen. In diesem Fall ist spread blue berechtigt, die vorgesehene Werbefläche zur Schadensminderung anderweitig zu nutzen. Bei zu vertretender Unmöglichkeit vor Beginn der Vertrags-zeit gilt Ziffer 14. entsprechend. Mit Bildungseinrich-tungen muß in der Regel jede Werbeschaltung abge-stimmt werden und daher stehen einzelne oder kon-krete bei Planung oder zum Kampagenstart nicht fest.

  1. Haftung

spread blue haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nur dann für die Tätigkeit Dritter, wenn bei deren Beauftragung ein Auswahlverschulden vorlag oder sie nicht in ausreichendem Maße kontrolliert wurden. Die Haftungssumme ist der Höhe nach beschränkt auf den jeweiligen Auftragswert. Versand, Transport und/ oder Weitergabe der Werbemittel erfolgt stets auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers, jedoch nur bis zum von spread blue genannten Erfüllungsort. Die Verantwortung für Art und Inhalt der anzubrin-genden Werbemittel trägt allein der Auftraggeber.

  1. Beanstandungen

Beanstandungen über die Anbringung oder Verteilung der Werbemittel müssen spread blue noch vor Ablauf der Vertragszeit erreichen und schriftlich erfolgen, ansonsten können sie keine Berück-sichtigung finden.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alles aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Ur-kundenprozesse ist Bottrop. Soweit der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

  1. Schriftform, Wirksamkeit

Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung. Sollte eine dieser Klauseln unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführ-baren zu setzen, die den Interessen beider Parteien am nächsten kommt.